Bin ich BAFA-förderberechtigt? Der schnelle Kurz-Check

Hast Du Geld zu verschenken?

Viele Networker:innen und Coaches sind wirtschaftlich tätig, treffen unternehmerische Entscheidungen und tragen Verantwortung für ihr Business – und sehen sich trotzdem nicht als Unternehmer. Genau hier entsteht eine Lücke. Denn wer unternehmerisch handelt, ist auch Unternehmer und in vielen Fällen BAFA-förderberechtigt.

Kurz und knapp:
Du hast ein Gewerbe in Deutschland angemeldet?
Du gehst dem aktiv nach?
Dann bist du wahrscheinlich berechtigt, die Fördermittel zu erhalten! 

⇒Erfahre hier, wie die BAFA Beratung genau abläuft

Buche kein Coaching ohne Fördermittel-Check!

Der Staat stellt seit Jahren Förderprogramme zur Verfügung, um unternehmerisches Know-how gezielt zu stärken. Diese Programme richten sich ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Selbstständige. Ziel ist es, Klarheit, Struktur und wirtschaftliche Stabilität aufzubauen und unternehmerische Entscheidungen auf eine fundierte Basis zu stellen.

Gefördert werden dabei Unternehmensberatungen, die Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Es geht nicht um operative Umsetzung, sondern um Orientierung, Analyse und tragfähige Handlungsempfehlungen, die anschließend eigenständig umgesetzt werden können.

Gefördert werden unter anderem Beratungen zu folgenden Themen:

  • Unternehmensstrategie und Geschäftsausrichtung

  • Positionierung und Angebotsentwicklung

  • Preisgestaltung und wirtschaftliche Tragfähigkeit

  • Marketing, Sichtbarkeit und Kundengewinnung

  • Vertriebsprozesse und Verkaufsstruktur

  • Organisation, Prozesse und interne Abläufe

  • Digitalisierung und Einsatz digitaler Tools

  • Zeitmanagement und Ressourcensteuerung

  • Unternehmerische Entscheidungsfindung und Klarheit

Die Förderung ist an klare Kriterien gebunden, die viele selbstständige Coaches und Networker erfüllen, aber es nicht wissen. Wer wirtschaftlich tätig ist, Verantwortung übernimmt und sein Unternehmen bewusst führt, erfüllt häufig bereits die wichtigsten Voraussetzungen.

Dir macht das Thema Unbehagen, du fühlst dich mit den Fachbegriffen überfordert? Dann solltest du hier weiterlesen…

Viele selbstständig arbeitende Menschen erfüllen die Voraussetzungen für eine BAFA-Förderung bereits, ohne sich dessen bewusst zu sein. Der folgende Kurz-Check schafft Klarheit. Sachlich, präzise und ohne Interpretationsspielraum.

BAFA-förderberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die wirtschaftlich tätig sind und ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. Maßgeblich sind formale Kriterien und die tatsächliche unternehmerische Tätigkeit.

BAFA-förderberechtigt bist Du, wenn

  • Dein Unternehmen offiziell gegründet ist, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung oder entsprechende Registrierung

  • Dein Unternehmen aktiv am Markt tätig ist

  • Du Leistungen oder Produkte gegen Entgelt anbietest

  • Dein Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat

Wann muss ich meine Tätigkeit als Coach oder Networker als Gewerbe anmelden?

Zusätzlich muss Dein Unternehmen unter die KMU-Definition fallen.

KMU-Kriterien für BAFA-förderberechtigt Unternehmen

  • Weniger als 250 Mitarbeitende

  • Jahresumsatz bis maximal 50 Millionen Euro oder

  • Jahresbilanzsumme bis maximal 43 Millionen Euro

Diese Angaben werden im Förderantrag abgefragt und dienen der eindeutigen Einordnung.

Wir bei Magic Success haben uns auf die Beratung von Networkern und spirituellen Coaches spezialisiert, die meistens Solo-Selbständig sind und noch nicht die Umsätze haben, mit denen sie aus dem Raster fallen würden.

Typische BAFA-förderberechtigte Unternehmensformen

  • Einzelunternehmen

  • Freiberufliche Tätigkeiten

  • Beratungs-, Coaching- und Dienstleistungsunternehmen

  • Network-Marketing-Unternehmen mit aktiver Geschäftstätigkeit

  • Unternehmen aller Rechtsformen mit Marktauftritt

Entscheidend ist, dass unternehmerisch gehandelt wird. Dazu gehören Preisgestaltung, Rechnungsstellung, Kundenkontakt und wirtschaftliche Verantwortung.

Wer nicht zur BAFA-förderberechtigten Zielgruppe gehört

  • Unternehmen im laufenden Insolvenzverfahren oder mit Insolvenzreife

  • Unternehmen ohne aktive wirtschaftliche Tätigkeit

  • Tätigkeiten ohne Marktauftritt

  • Landwirtschaftliche Primärproduktion

  • Fischerei und Aquakultur

  • Unternehmen mit überwiegend hoheitlichen Aufgaben

  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

  • Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen

  • Unternehmen ohne abgeschlossene Gründung

Was für viele selbstständige Menschen wichtig ist

BAFA-förderberechtigt zu sein bedeutet nicht, groß oder etabliert zu sein. Es bedeutet nicht, dass du Angestellte haben musst. Es bedeutet, Verantwortung für ein Unternehmen zu tragen: Für DEIN Unternehmen. Wer wirtschaftlich tätig ist, Entscheidungen trifft und sein Angebot bewusst in die Welt stellt, erfüllt genau diese Voraussetzung.

Bist du BAFA-förderberechtigt?

Die Prüfung der Förderberechtigung erfolgt anhand der Angaben im Online-Antrag und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgenommen. In der Praxis sind viele selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer BAFA-förderberechtigt, die ihr Unternehmen klar führen und strukturiert aufgestellt haben.

Der Antrag wird online gestellt und die Zusage erfolgt direkt innerhalb von 1-3 Werktagen per E-Mail.

Dafür brauchst Du die registrierte BAFA-Beraternummer des Unternehmens, das mit dir die Beratung durchführt.
Unsere Beraternummer lautet 224973. Du kannst hier direkt den Antrag stellen.

Wie du den Antrag stellst, erfährst du hier.

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