BAFA-Förderung: So funktioniert es

BAFA-Förderung: So funktioniert es – mit allen wichtigen Angaben im Antrag

Die BAFA-Förderung zur Unternehmensberatung ist ein staatlicher Zuschuss, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Selbstständigen ermöglicht, externe Beratung zu einem großen Teil finanziert zu bekommen. Sie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben und fördert Beratungen, die auf die Situation Deines Unternehmens eingehen und konkrete Empfehlungen liefern.

Antragsberechtigt für die BAFA-Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige, die ihren Sitz und ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland haben. Maßgeblich ist die sogenannte KMU-Definition der Europäischen Union.

Förderfähig sind Unternehmen mit

  • weniger als 250 Mitarbeitenden,
  • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder
  • einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Freiberufler sowie Unternehmen aller Rechtsformen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind und am Markt auftreten. Das Unternehmen muss bereits gegründet sein und darf sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition befinden.

Die folgenden Schritte beschreiben den Ablauf sachlich und vollständig.

2 Erstgespräch und Vertragsrahmen

Am Anfang steht ein Erstgespräch zwischen Dir und der beim BAFA gelisteten und zugelassenen Beratungsfirma, in diesem Fall
Magic Success Publishing & Consulting, Beraternummer 224973

In diesem Gespräch wird geklärt, ob die BAFA-Förderung für Deine Situation passt, was das Thema der Beratung ist, wie hoch der Beratungsumfang sein soll und wie der Ablauf aussieht. Auf dieser Basis wird ein vorläufiger Vertrag geschlossen, der unter dem Vorbehalt steht, dass die Fördermittel vom BAFA bewilligt werden.

Da wir jeden Kunden einzeln beraten und während dieser Phase coachen und engmaschig betreuen, nehmen wir nur Kunden auf, die passen, die sich committen und die wirklich bereit sind, etwas zu verändern. Wir nehmen nicht jeden. Bei uns kann man sich nur persönlich um einen der drei Beratungsplätze pro Monat bewerben. Das schützt auch unsere Kunden, weil wir für jeden das Beste geben, um maximale Ergebnisse zu erzielen. Durch diese Exklusivität heben wir uns nicht nur von Massen-Gruppen-Coachings ab, es ist auch vom BAFA gefordert, dass nur individuelle, persönliche Einzelberatungen gefördert werden.

3 Antragstellung beim BAFA

Der Antrag auf Förderung wird online beim BAFA gestellt.
Klicke dazu auf diesen Link und gib unsere Beraternummer ein: 224973
https://fms.bafa.de/BafaFrame/v2/ubf3

3.1 Bereite diese Angaben vor

Im Antrag werden standardmäßig folgende Angaben abgefragt:

• Die Unternehmensdaten (Name, Adresse, Rechtsform).
• Das Gründungsdatum des Unternehmens. laut Gewerbeanmeldung bzw. der Eintragung im Handelsregister, soweit vorhanden (gilt nur für Kapitalgesellschaften).
• Der Geschäftsgegenstand – also die Tätigkeit, mit der Dein Gewerbe laut Gewerbeanmeldung angemeldet ist.
Danach richtet sich auch die Wirtschaftszweigklassifikation.
• Der Vorjahresumsatz, exakt nach den Zahlen aus der Steuererklärung; der BAFA nutzt diese Angaben zur Einordnung Deines Unternehmens.
• Die Anzahl der Mitarbeiter im Vollzeitäquivalent (VZÄ). Hierbei wird die Zahl der Vollzeitstellen erfasst. Mehrere Teilzeitkräfte werden entsprechend ihrer Arbeitszeit auf Vollzeitstellen umgerechnet (z. B. zwei Teilzeitmitarbeiter mit je 20 Stunden ergeben 1 Vollzeitstelle).
• Angaben zur KMU-Definition, die erfüllt sein muss (z. B. Unternehmensgröße, Umsatz- und Mitarbeitergrenzen).

Im Antrag wird außerdem meine Beraternummer 224973 eingetragen, damit der Beratungsprozess korrekt zugeordnet werden kann.

3.2 Auswahl der Leitstelle im Antrag

Im Online-Antrag wird abgefragt, welche Leitstelle für Dein Unternehmen zuständig ist. Diese Auswahl ist verpflichtend und rein formaler Bestandteil des Antragsverfahrens. Die Leitstelle übernimmt die Vorprüfung der Angaben im Auftrag des BAFA.

Für gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und die meisten selbstständigen Tätigkeiten ist in der Regel die DIHK-Service GmbH als Leitstelle auszuwählen. Handwerksbetriebe wählen die für sie zuständige Handwerkskammer, sofern diese als Leitstelle hinterlegt ist.

Die Auswahl der Leitstelle hat keinen Einfluss auf die Förderhöhe oder die Bewilligungsentscheidung. Sie dient ausschließlich der organisatorischen Abwicklung. Die endgültige Entscheidung über den Antrag trifft immer das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

3.3 Prüfung und Zusage

Nach dem Absenden prüft das BAFA Deinen Antrag. Diese Prüfung dauert in der Regel 1 bis 3 Werktage. Wenn alles in Ordnung ist, erhältst Du eine Förderzusage per E-Mail und zusätzlich per Post. Diese Zusage ist die formelle Erlaubnis, die Beratung durchzuführen. Erst mit dieser Zusage wird die Beratung und der Beratungsvertrag wirksam. Leite diese E-Mail an uns weiter, damit wir loslegen können.
Du erreichst uns unter moin[at]magicsuccess.de

4 Beratungsphase

Die Beratung ist angesetzt auf zwei volle Beratertage zu je 8 Stunden. Erfahrungsgemäß macht es Sinn, diese auf mehrere Tage zu verteilen. Zum einen müssen alle wesentlichen Beratungsinhalte dokumentiert werden, was ebenfalls zu der Beraterzeit gehört. Zum anderen kommen immer wieder Themen hoch, an denen Du arbeiten darfst, denn hier ist aktive Mitarbeit gefragt. Während manche Beratungsunternehmen stumpf Handlungsempfehlungen rausgeben, begleiten wir Dich durch den transformativen Prozess. Dafür ist es wichtig zu wissen, wo du überhaupt stehst.

Dokumentation und Verwendungsnachweis

Am Ende der Beratung wird ein Beratungsbericht erstellt, in dem die Ergebnisse dokumentiert sind.
Für den Verwendungsnachweis beim BAFA müssen bestimmte Unterlagen hochgeladen werden. Dazu gehören:

• Die Rechnung über das Beratungshonorar.
• Der Nachweis über die Zahlung.
• Die ESF-Erklärung (im Rahmen der Gemeinschaftsfinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds).
• Die EU-Charta als Standarderklärung zu den EU-Förderbedingungen.
• Die Erklärung zum Beratungsbericht bzw. den Beratungsinhalt.

5 Rechnung und Zahlung

Mit Eingang der Förderzusage wird die Rechnung über das Beratungshonorar in Höhe von 3.500 Euro netto fällig. Dazu kommt eine Mehrwertsteuer von 19%. Die Zahlung ist vorab zu leisten und muss erfolgen, damit die Förderung wirksam wird. Ohne Zahlung kann keine Förderung ausgezahlt werden.

Erst nach abgeschlossener Beratung prüft das BAFA alle Unterlagen und gibt die Fördermittel frei.

Für viele ist hier die erste Mindset-Hürde: Bin ich bereit, in mich und meine unternehmerische Zukunft zu investieren? Denn die Summe ist sofort fällig und die Förderung gibt es erst im Anschluss. Wie lange die Auszahlung dauert, kann aktuell nicht vorhergesagt werden. Hier speilt beim BAFA der Faktor Mensch eine Rolle, wie in vielen anderen Bereichen. Durch die Antragsmenge und Ausfallzeiten kann sich die Bearbeitung verzögern. Wir als Beratungsunternehmen haben keinen Einfluss darauf. Als Antragsteller kann es Sinn machen, mal nachzufragen.

Sofern Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, werden diese nachgefordert und können über das Portal eingereicht werden.

2 Gedanken zu „BAFA-Förderung: So funktioniert es“

  1. Pingback: Bin ich BAFA-förderberechtigt? Der schnelle Kurz-Check

  2. Pingback: Klarheit über deine Berufung mit Hilfe des Human Designs

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie-Einstellungen